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   BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09 (EU)   

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https://dejure.org/2010,25357
BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09 (EU) (https://dejure.org/2010,25357)
BPatG, Entscheidung vom 17.11.2010 - 5 Ni 137/09 (EU) (https://dejure.org/2010,25357)
BPatG, Entscheidung vom 17. November 2010 - 5 Ni 137/09 (EU) (https://dejure.org/2010,25357)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren - "Kommunikationssystem" - Prozessverbindung auch für vor und nach dem 1.10.2009 eingeleitete Verfahren - zum Rügeverzicht bei unterlassenem Hinweis nach § 83 Abs. 1 PatG

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren - "Kommunikationssystem" - Prozessverbindung auch für vor und nach dem 1.10.2009 eingeleitete Verfahren - zum Rügeverzicht bei unterlassenem Hinweis nach § 83 Abs. 1 PatG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Patentnichtigkeitsverfahren - "Kommunikationssystem" - Prozessverbindung auch für vor und nach dem 1.10.2009 eingeleitete Verfahren - zum Rügeverzicht bei unterlassenem Hinweis nach § 83 Abs. 1 PatG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs, d. h. die Steuerungsmaßnahmen nach der D2 auch in einem nichtdeterministischen Kommunikationssystem anzuwenden, nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahe gelegt anzusehen, bedürfte es zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 92/05, BGHZ 182, 1 = GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 01.10.2002 - X ZR 112/99

    "Kupplungsvorrichtung II"; Anforderungen an die Darstellung der Erfindung

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Zum einen müssen die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223 - 226 - Kupplungsvorrichtung II), zum anderen genügt es für die Ausführbarkeit der Lehre, dass sie für bestimmte Anwendungsfälle geeignet ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - X ZR 28/92, GRUR 1994, 189 - 190 - Müllfahrzeug) .
  • BGH, 20.10.1993 - X ZR 28/92

    "Müllfahrzeug"; Rechtzeitige Entrichtung der Berufungsgebühr im

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Zum einen müssen die Angaben, die der Fachmann zur Ausführung der geschützten Erfindung benötigt, nicht im Patentanspruch enthalten sein; es genügt, wenn sie sich aus dem Inhalt der Patentschrift insgesamt ergeben (BGH, Urteil vom 1. Oktober 2002 - X ZR 112/99, GRUR 2003, 223 - 226 - Kupplungsvorrichtung II), zum anderen genügt es für die Ausführbarkeit der Lehre, dass sie für bestimmte Anwendungsfälle geeignet ist (BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - X ZR 28/92, GRUR 1994, 189 - 190 - Müllfahrzeug) .
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Maßgeblich ist, welche technische Information dem Fachmann offenbart wird (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 = GRUR 2009, 382 - Olanzapin).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Diesen offensichtlichen Widerspruch wird der Fachmann versuchen unter Rückgriff auf die Beschreibung, die bei Unklarheiten in der Anspruchsfassung heranzuziehen ist (vgl. Art. 69 EPÜ; BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 9/06 BGHZ 172, 108 = GRUR 2007, 859, 860 Rz. 13, 14 - Informationsübermittlungsverfahren I, BGH, Urteil vom 31. März 2009 - X ZR 95/05 - BGHZ 180, 215 = GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine), aufzulösen.
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Diesen offensichtlichen Widerspruch wird der Fachmann versuchen unter Rückgriff auf die Beschreibung, die bei Unklarheiten in der Anspruchsfassung heranzuziehen ist (vgl. Art. 69 EPÜ; BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 9/06 BGHZ 172, 108 = GRUR 2007, 859, 860 Rz. 13, 14 - Informationsübermittlungsverfahren I, BGH, Urteil vom 31. März 2009 - X ZR 95/05 - BGHZ 180, 215 = GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine), aufzulösen.
  • BGH, 24.03.1998 - X ZR 39/95

    "Leuchtstoff"; Patentfähigkeit eines neuen Herstellungsverfahrens für einen

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Dieser Auffassung kann sich der Senat nicht anschließen, denn bei der Auslegung eines Patentanspruchs nach Wortlaut und Wortsinn ist, da sich Patentschriften an Fachleute richten, nicht die Sicht des Semantikers, sondern die des Durchschnittsfachmanns entscheidend (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 1998 - X ZR 39/95, GRUR 1998, 1003 - Leuchtstoff).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZR 49/04

    Zurückweisung der Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Eisenbahnrad, da

    Auszug aus BPatG, 17.11.2010 - 5 Ni 137/09
    Hierbei ist es nicht erforderlich, sämtliche Merkmale des Ausführungsbeispiels in den Anspruch aufzunehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 16. September 2008 - X ZR 49/04, Rn. 20, veröffentlicht in Juris), insbesondere gilt dies für Merkmale, die funktionsnotwendigerweise ohnehin als immanent vorhanden vorauszusetzen sind.
  • BPatG, 21.10.2015 - 5 ZA (pat) 26/15

    Erinnerung gegen die Kostenrechnung in einer Patentnichtigkeitssache

    Mit der Kostenrechnung vom 27. November 2014 (Bl. IV d. A. 5 Ni 137/09 (EP)) hat die Kostenrechnungsstelle des Bundespatentgerichts die Gerichtsgebühren auf insgesamt 627.156,00 Euro festgesetzt.
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